Juni 28, 2022
Von InfoRiot
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Brandenburg an der Havel – Fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zu Tausenden Morden im KZ Sachsenhausen: An der Schuld des 101-Jährigen gebe es keinen Zweifel, so der Vorsitzende Richter. Die Strafe ist gerecht, kommentiert Lisa Steger.

Das Strafrecht ist auf die Todesfabrik Konzentrationslager nicht ausgelegt 

Fünf Jahre Haft wegen Bei­hil­fe zu Tausenden Mor­den im KZ Sach­sen­hausen: An der Schuld des 101-Jähri­gen gebe es keinen Zweifel, so der Vor­sitzende Richter. Die Strafe ist gerecht, kom­men­tiert Lisa Ste­ger. Ein schaler Nachgeschmack bleibt.

Fünf Jahre Haft für die Bei­hil­fe zu über 3.500 Mor­den — das sind zwölfein­halb Stun­den für jedes Opfer. Lächer­lich wenig. Nor­maler­weise bekommt ein Angeklagter, der wegen Bei­hil­fe zu Mord verurteilt wird, drei bis 15 Jahre Frei­heitsstrafe für einen einzi­gen Toten.

Das Strafrecht ist auf die Todes­fab­rik Konzen­tra­tionslager nicht ausgelegt.

Die Wachmannschaften – nicht nur Statisten

So gese­hen ist Josef S. mit dem Urteil bestens bedi­ent. Dass die Tat­en lange zurück­liegen, wurde ihm strafmildernd angerech­net. Vor allem ist höchst unwahrschein­lich, dass er wirk­lich ins Gefäng­nis muss.

Um es klar zu sagen: Es war richtig, Josef S. zu verurteilen. Er war SS-Wach­mann im Konzen­tra­tionslager. Und dies nicht nur als Episode, son­dern drei Jahre lang. Die Strafkam­mer fol­gt mit ihrem Urteil der richti­gen Lin­ie des Bun­des­gericht­shofs, wonach auch die Wach­män­ner “Teil der Drohkulisse waren”, die die Gräuel erst möglich machte. Es ist nicht mehr nötig, eine konkrete Tat nachzuweisen.

Die Tat ist das Mit­machen. Sach­sen­hausen war ein Ort, an dem man niemals hätte mit­machen dürfen.

Den­noch macht der Richter­spruch nach­den­klich. Unver­mei­dlich lenkt der 101-jährige Angeklagte den Blick auf die vie­len Nation­al­sozial­is­ten, die weit mehr Ver­ant­wor­tung tru­gen, aber unbe­straft davonkamen.

Das große Vergessen

Zum Beispiel Hans Globke. Der Jurist hat­te die Nürn­berg­er Ras­sen­ge­set­ze mitver­fasst und kom­men­tiert, den Weg für Ver­fol­gung und Mord bere­it­et. Nach dem Krieg machte er unter Kan­zler Ade­nauer Kar­riere: als Min­is­te­rialdiri­gent, als Min­is­te­rialdirek­tor, als Staatssekretär.

Die Staat­san­waltschaft Bonn ermit­telte zeitweise gegen ihn, weil er in Griechen­land die Ret­tung von 20.000 Juden ver­hin­dert haben soll – das Ver­fahren wurde eingestellt. Ange­blich nach Inter­ven­tion Adenauers.

Oder der Jurist Heinz Reine­far­th, von Beruf Richter, dann Recht­san­walt. Der SS-Grup­pen­führer schlug den Warschauer Auf­s­tand nieder, unter sein­er Führung wur­den min­destens 20.000 Zivilis­ten erschossen. Nach dem Krieg lan­dete sein Fall im Ent­naz­i­fizierungsver­fahren vor dem Spruchgericht Ham­burg-Berge­dorf. Und das sprach ihn von jed­er Schuld frei.

Ein Ermit­tlungsver­fahren wurde eingestellt. Reine­far­th wurde Bürg­er­meis­ter von West­er­land auf Sylt und schleswig-hol­steinis­ch­er Land­tagsab­ge­ord­neter für den “Gesamt­deutschen Block/Bund der Heimatver­triebe­nen und Entrechteten”.

Befehlsempfänger vor Gericht

Diejeni­gen, die jet­zt als NS-Täter vor den Gericht­en ste­hen, sind die ver­het­zten Jugendlichen und jun­gen Erwach­se­nen der dama­li­gen Zeit. So wie der nun verurteilte Josef S., der litauis­che Bauern­sohn mit sieben Geschwis­tern, der kurz vor seinem 21. Geburt­stag in die SS ein­trat. Er hat­te nur wenige Jahre lang die Schule besuchen dürfen.

Vor dem Landgericht Itze­hoe muss sich derzeit eine 96-Jährige ver­ant­worten, die mit 18 Jahren Sekretärin im Konzen­tra­tionslager Stut­thof wurde – eine Jugend­kam­mer ver­han­delt den Fall der Greisin, die wegen Bei­hil­fe zu 11.000 Mor­den angeklagt ist. Ihr dama­liger Chef, Lagerkom­man­dant Paul Wern­er Hoppe, bekam nach dem Krieg neun Jahre Haft, von denen er allerd­ings nur sieben verbüßte.

Der Makel bleibt

Viel zu viele Mörder und Mordge­hil­fen ließ die Jus­tiz laufen: in der Bun­desre­pub­lik, aber auch in der DDR. Die Gründe sind mit­tler­weile gut erforscht: Viele Richter und Staat­san­wälte der Nachkriegszeit waren selb­st belastet.

Ein im Jahr 2021 erschienenes Buch beleuchtet das Prob­lem. Im höheren Dienst der Bun­de­san­waltschaft waren dem­nach in den 50er Jahren in der Bun­desre­pub­lik 75 Prozent der Beamten ehe­ma­lige NSDAP-Mit­glieder. Bei den für die Strafver­fol­gung ver­ant­wortlichen Bun­de­san­wäl­ten waren 1966 zehn von elf frühere NSDAP-Mit­glieder. Dies entspricht ein­er Quote von 91 Prozent.

Der Makel bleibt. Die Jus­tiz kann ihn allerd­ings nicht beseit­i­gen, indem sie ab jet­zt ein­fach untätig bleibt. Mord ver­jährt nicht. Die Bei­hil­fe dazu unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen auch nicht. Man muss die Beschuldigten, die man noch ankla­gen kann, tat­säch­lich vor Gericht stellen.

Der einzige Trost: Für die Über­leben­den von Sach­sen­hausen und Hin­terbliebe­nen der Ermorde­ten ist das Urteil ein Sig­nal, dass sie nicht vergessen sind. Und das ist immer­hin mehr als nichts.




Quelle: Inforiot.de