SaisonkrĂ€fte aus Osteuropa sollen auch dieses Jahr bis zu fĂŒnf Monate sozialversicherungsfrei arbeiten dĂŒrfen. Das fordern AgrarverbĂ€nde.
Deutsche Landwirte wollen in diesem Jahr auslĂ€ndische SaisonkrĂ€fte wieder fĂŒnf Monate oder 115 Arbeitstage ohne gesetzliche Krankenversicherung etwa zur Spargelernte beschĂ€ftigen. Der Bauernverband und andere Branchenorganisationen forderten vor Kurzem die Bundesregierung auf, âauch 2021 eine versicherungsfreie BeschĂ€ftigung fĂŒr bis zu 115 Tage zuzulassenâ.
Auf diesem Weg angestellte OstÂeuÂroÂpĂ€eÂr*inÂnen etwa mĂŒssen beispielsweise bei einer Corona-Erkrankung laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die Behandlungskosten mitunter selbst zahlen. Zudem wĂŒrden der deutschen Sozialversicherung hohe Summen an BeitrĂ€gen verloren gehen. 62 Prozent der Ende Juni 2019 registrierten rund 100.000 auslĂ€ndischen AushilfskrĂ€fte hatten nur eine BeschĂ€ftigung ohne regulĂ€re Sozialversicherung, wie eine statistische Auswertung zeigt, die die Bundesagentur fĂŒr Arbeit auf taz-Anfrage erstellt hat.
Die Agrarlobbyisten verlangen, eine Ausnahme fĂŒr das Coronajahr 2020 zu verlĂ€ngern. In normalen Jahren entfallen BeitrĂ€ge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur bei âkurzfristigen BeschĂ€ftigungenâ bis 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen. Doch weil 2020 wegen der Coronapandemie weniger ErnÂteÂhelÂfeÂr*inÂnen aus Osteuropa einreisen konnten als ĂŒblich, hat der Bundestag die Zeitgrenze in jenem Jahr angehoben.
âFĂŒr einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz der versicherungsfrei beschĂ€ftigten SaisonkrĂ€fte sorgen die Betriebe durch private Erntehelferversicherungenâ, teilte Thomas Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der gĂ€rtnerischen ArbeitgeberverbĂ€nde, mit. âDas ist aber nur eine Empfehlung, der nicht alle folgen, und oft deckt die private Versicherung nicht alles abâ, sagte Harald Schaum, Vize-Chef der IG BAU. Auch wenn die BeschĂ€ftigten in einem anderen EU-Land versichert sind, mĂŒssten sie in der Praxis zuweilen selbst zahlen.
Die taz hatte im vergangenen Jahr ĂŒber einen Landwirt berichtet, der ErnÂteÂhelÂfeÂr*inÂnen gewarnt hatte, sie mĂŒssten die Kosten beispielsweise fĂŒr einen Krankenwagen selbst ĂŒbernehmen. Solche SaisonarbeitskrĂ€fte erhalten meist â wenn ĂŒberhaupt â nur den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde, von dem sie dann auch noch Unterkunft und Verpflegung in Deutschland bestreiten mĂŒssen.
Quelle: Fau-fl.org