Februar 1, 2021
Von FAU Flensburg
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in neues Versammlungsgesetz soll in Nordrhein-Westfalen mehr Überwachungsbefugnisse der Polizei und Einschränkungen von Protest und Gegendemonstrationen schaffen. Auch in Berlin und in Sachsen-Anhalt soll das Versammlungsgesetz novelliert werden, wobei gerade letzteres ebenfalls massive Verschärfungen vorsieht. Indem sie die geplanten Vorhaben beschleunigt durchpeitschen wollen, nutzen die Landesregierungen die derzeitige Corona-Pandemie, um breite Proteste gegen dieses grundrechtsfeindliche Vorhaben zu verhindern.

Laut den Verfasser*innen sollen es die geplanten Änderungen in Nordrhein-Westfalen erleichtern, rechte Aufzüge zu reglementieren und zu verhindern. So könne auch von öffentlicher Seite rechten Gruppierungen wirksam entgegen getreten werden. Doch die angedachten behördlichen und polizeilichen Befugnisse und die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit werden sich selbstverständlich auf alle Versammlungen beziehen und werden wie schon bisher vor allem gegen linke Demonstrationen restriktiv eingesetzt werden, was einige explizit gegen linke Aktionsformen gerichtete Neuerungen nur allzu deutlich machen. Zudem öffnen zahlreiche Aspekte polizeilichen Willkürmaßnahmen im Umgang mit Versammlungen und Demonstrant*innen Tür und Tor.

Schon die Hürden zur Anmeldung einer Versammlung werden mit der Verlängerung der Anmeldefrist, der Notwendigkeit der schriftlichen Anmeldung und einer Vielzahl von bisher nicht notwendigen Angaben enorm heraufgesetzt. Auf Verlangen der Sicherheitsbehörden sollen zudem alle Ordner*innen vorab genannt werden müssen. Läuft die Versammlung nicht ab, wie vorab in der Anmeldung angekündigt, sollen Anmelder*in und Versammlungsleiter*in zukünftig dafür belangt werden können. Zudem wird es für die Polizei erheblich vereinfacht, Versammlungen zu filmen und die entstandenen Aufnahmen zu speichern – in Form so genannter Übersichtsaufnahmen und wenn von einer Versammlung Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Wann das aber so weit ist, bleibt natürlich subjektiv.

Besonders kritisch für antifaschistischen Protest dürfte sich das geplante Militanzverbot ausnehmen, das paramilitärisches Auftreten ebenso unterbinden soll wie uniformierte Kleidung und einschüchterndes Auftreten. Was als uniformiert oder einschüchternd eingestuft werden wird, bleibt schwammig und liegt damit im jeweiligen Ermessen der zuständigen Sicherheitsorgane. Auch die geplante Teilnahmeuntersagung, die die Polizei künftig gegen Teilnehmer*innen aussprechen kann, ist ein massiver Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Einzelnen und lädt zu polizeilicher Willkür ein. Zudem sollen mit dem expliziten Verbot von Blockadetrainings Sitzblockaden und Störungen laufender Versammlungen nahezu unmöglich gemacht und so schon die Vorbereitung antifaschistischer Proteste kriminalisiert werden. Das dürfte eher den ungestörten Ablauf rechter Aufzüge ermöglichen, als diese wirksam zu verhindern.

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Quelle: Fau-fl.org