Die Inicjatywa Pracownicza bekommt im Rahmen eines vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geschlossenen Vergleichs von der Regierung der Republik Polen 12.000 Euro. Der Vergleich beendet ein sechsjähriges Verfahren, in dem unsere Gewerkschaft dem polnischen Staat die Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Vereinigung und auf Gründung von Gewerkschaften vorgeworfen hat.
Grund der Klage vor dem EGMR war die Entscheidung des Bezirksgerichts in Poznań, das 2014 die Flugblattverteilung und die Organisation von Protestkundgebungen zur Kritik an den Arbeitsbedingungen im Aelia Duty-free-Shop im Warschauer Chopin-Flughafen untersagte.
[Mehr zum gerichtlichen Verbot der Gewerkschaftstätigkeit (auf polnisch): https://www.ozzip.pl/publicystyka/strategie-zwiazkowe/item/2035-aelia-prawo-cywilne-przeciwko-prawom-zwiazkowym]
2014 führte die Inicjatywa Pracownicza im Zusammenhang mit der disziplinarischen Entlassung einer Ausschussvertreterin unserer Gewerkschaft im Duty-free-Shop Aelia eine Reihe von Protestaktionen durch. Als Antwort reichte die Firma bei Gericht eine Schadensersatzklage wegen „Verletzung von Persönlichkeitsrechten“ durch die OZZ IP ein. Im Verlauf des Verfahrens, das weiterhin vor dem Gericht in Poznań anhängig ist, gelang es dem Unternehmen, einen Beschluss zur „Sicherstellung der Forderung“ zu erlangen, demzufolge uns verboten wurde:
1. die Veröffentlichung von Materialien in den Massenmedien, die Schlagwörter betr. Ausbeutung sowie Repression für gewerkschaftliche Tätigkeit und Einschüchterung der Arbeiter*innen von Aelia für ihre gewerkschaftliche Aktivität enthalten;
2. die Verteilung der Nr. 41 des Bulletins „Inicjatywa Pracownicza“ und der Flugblätter „Coupon der*des ethischen Konsument*in“ (die 2014 während der Protestaktionen verteilt wurden – sie bezogen sich auf das Logo und das Layout von Aelia, enthielten aber eine Kritik der Maßnahmen der Firmenleitung gegenüber dem Personal und den Gewerkschaften);
3. die Organisation von Protestkundgebungen im Zusammenhang mit der Ausbeutung sowie Einschüchterung und Unterdrückung der Arbeiter*innen von Aelia.
Das Verbot wurde „für die zur Entscheidung im Kern der Sache unerlässliche Zeit“ verhängt, was unserer Meinung nach einen Verstoß gegen die Bestimmungen für ein Zivilverfahren darstellte, wonach eine solche Absicherung maximal für ein Jahr gelten soll. Die Entscheidung des Gerichts wurde also von unserer Gewerkschaft vor dem EGMR als rechtswidriger und grundloser Eingriff in die Meinungsfreiheit (Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie die Freiheit zur Vereinigung und zur Gründung von Gewerkschaften (Art. 11 der Konvention) angefochten. Im Verfahren vertrat Dr. Adam Ploszka von der Kanzlei Pietrzak Sidor und Sozii unsere Gewerkschaft als Pro-bono-Anwalt, juristische Unterstützung leistete uns auch die „Helsinki Foundation for Human Rights“.
(26.05.21)
https://www.ozzip.pl/informacje/ogolnopolskie/item/2786-ugoda-przed-etpc-ws-zakazu-dzialalnosci-zwiazkowej?fbclid=IwAR1cHFpM5IsZloI_tph2W53VP0e7B-d88XlOD3g5CpIU6XYIG6T3pJwJPBs
Quelle: Bielefeld.fau.org