Potsdam – Erneut gibt es in Potsdam Ărger wegen der Vergabe eines GrundstĂŒcks durch die kommunale Pro Potsdam. Diese bietet derzeit HĂ€user und GrundstĂŒcke in der LennĂ©straĂe in der Brandenburger Vorstadt zur Vergabe in Erbbaupacht an. Das Netzwerk âStadt fĂŒr alleâ und das MietshĂ€usersyndikat kritisieren das als verkappte Vergabe zum Höchstpreis, weil Interessenten auch mehr als den Mindestsatz bieten können.
Konkret geht es um die LennĂ©straĂe 54 und 55. Beide sind mit massiven Altbauten bebaut und auch bewohnt. Eines der GebĂ€ude ist ein Mehrfamilienhaus, auf dem anderen GrundstĂŒck gibt es ein Vorderhaus mit einer Wohnung und einen SeitenflĂŒgel mit zwei Wohnungen. Die Ausschreibung lĂ€uft bis zum 15. Januar. “FiletgrundstĂŒcke in bester Lage innerhalb der Brandenburger Vorstadt”, heiĂt es darin. Die Ausschreibung richte sich insbesondere an Baugruppen, TrĂ€ger gemeinschaftlicher Wohnformen, Genossenschaften und BautrĂ€ger.
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Die sehen das aber anders. Zwei Projektgruppen, zu denen auch Bewohner der HĂ€user gehören, wollten die GebĂ€ude ĂŒbernehmen – nĂ€mlich die Projektgruppe Das Blaue L und die Wohnungsgenossenschaft Sanssouci SĂŒd i.G. In einer langen Stellungnahme haben sie sich an die Ăffentlichkeit gewandt. “Unsere Gruppen wĂ€ren genau eine der angestrebten Zielklientel”, schreiben sie.
Kaltmiete von 15,50 Euro befĂŒrchtet
Doch bewerben werden sie sich nicht, denn sie halten die Bedingungen fĂŒr unsozial. “In einem zweistufigen Verfahren, von dem behauptet wird, es sei eine Konzeptvergabe, macht die ProPotsdam schon auf der ersten Verfahrensstufe die HĂ€lfte der Entscheidung vom Höchstgebot bezogen auf den Pachtzins abhĂ€ngig.” Dazu rufe sie 68.000 Euro jĂ€hrlich als Mindestgebot auf. Angesichts der Sanierungskosten wĂŒrde das die Kaltmiete auf 15,50 Euro pro Quadratmeter hochtreiben.
Die kritisierte Pro Potsdam rechtfertigt sich auf PNN-Anfrage. “Eine einseitige Bevorzugung rein sozialer Aspekte bei der GrundstĂŒcksvergabe ist der ProPotsdam GmbH in diesem Fall nicht möglich”, teilt das kommunale Unternehmen mit. Der Erbbauzins sei durch eine öffentlich bestellte und vereidigte SachverstĂ€ndige ermittelt worden.
Ganz widerlegen kann sie den Vorwurf allerdings nicht: In der ersten Stufe berĂŒcksichtige das Konzeptverfahren neben der Höhe des Erbbauzinses etliche weitere Kriterien, wie soziale AnsĂ€tze, Nutzungsmischung und Klimaschutz, hieĂ es. Man sei zur Finanzierung von Projekten und AktivitĂ€ten auf Einnahmen angewiesen. Ein Alleingang des Unternehmens ist das allerdings nicht: Aufsichtsrat und Hauptausschuss der Stadtverordneten waren involviert. “Die erforderlichen GremienbeschlĂŒsse dazu wurden im FrĂŒhjahr 2020 gefasst.”
Quelle: Inforiot.de