Juni 8, 2021
Von InfoRiot
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Patrick Pleul/dpa-Zentralbild

Funklöcher können auch von Vorteil sein: Mit größerer Netzabdeckung droht auch größeres Ausspähpotential (Treplin, 16.9.2016)

Brandenburgs Behörden haben die Massenüberwachung zuletzt kräftig vorangetrieben. Die Staatsanwaltschaften haben 2020 deutlich mehr Handydaten von den Mobilfunkanbietern eingeholt als im Vorjahr, wie die Nachrichtenagentur dpa am Sonntag berichtete. Die Zahl der Anordnungen, Telefongespräche von Verdächtigen zu überwachen und aufzuzeichnen, stieg innerhalb eines Jahres von 136 auf 267, wie das von Susanne Hoffmann (CDU) geleitete Justizministerium in Potsdam auf dpa-Anfrage mitteilte. Die Erhebung von Verkehrsdaten zum Aufenthaltsort stieg demnach im Jahresvergleich auf mehr als das Zweieinhalbfache, von 108 auf 278. Die Zahl der Anordnungen zur Abfrage gespeicherter Verkehrsdaten erhöhte sich von zwölf auf 191. Hinzu kommt, dass den Angaben des Ministeriums zufolge erstmals seit Jahren in Brandenburg wieder eine Wohnung abgehört worden war.

Bei Funkzellenabfragen werden alle Mobiltelefone erfasst, die in einem bestimmten Zeitraum in einem Gebiet aktiv waren. Dabei werden neben den Telefonaten auch SMS-Kurznachrichten ausgespäht. Solche Überwachungsmaßnahmen erfordern die Zustimmung einer Richterin oder eines Richters. Allerdings kann die Polizei bei behaupteter »Gefahr im Verzug« den sogenannten Richtervorbehalt aushebeln und beispielsweise Standortbestimmungen von Mobiltelefonen veranlassen. Solche Fälle würden jedoch statistisch überhaupt nicht erfasst, habe das Justizministerium mitgeteilt. Das gelte ebenso für die Fälle erst nachträglich erteilter richterlicher Zustimmung. Auch würden Anweisungen an Mobilfunkbetreiber, Verkehrsdaten ihrer Kundinnen und Kunden an die Behörden zu übermitteln, nicht mehr statistisch erfasst. Der Grund: Ab 2019 seien die entsprechenden Formulare für die Datenerhebung aus den einzelnen Bundesländern verändert worden.

Im vergangenen Jahr hatte Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU) zusammen mit seinem Amtsvorgänger Karl-Heinz Schröter (SPD) den Negativpreis »Big Brother Award« in der Kategorie »Behörden und Verwaltung« verliehen bekommen. Ausgezeichnet wurden beide für die dauerhafte, anlasslose Speicherung von Autokennzeichen in einer riesigen Datenbank, dem System für automatische Kennzeichenerfassung (KESY). Bis Anfang 2020 seien »40 Millionen Datensätze, aus denen man Bewegungsprofile herauslesen kann«, auf Vorrat gespeichert worden, hieß es zur Begründung der Preisvergabe auf der Internetseite der deutschen Big-Brother-Awards 2020. Demnach hatte »eine unüberschaubare Anzahl von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern« Zugriff auf jene Daten.

Gesammelt werden konnten die, da das System gerade nicht im sogenannten Fahndungsmodus lief – und nur in Einzelfällen erfasste Kennzeichen speicherte –, sondern im »Aufzeichnungsmodus« durchgängig lief. Das Landesverfassungsgericht hatte schließlich in diesem Frühjahr geurteilt, dass es ein gewisses Abwehrrecht gegen automatische Kennzeichenerfassung und »erst recht« gegen die Speicherung der dadurch erhobenen Daten gebe, wie die Potsdamer Neuesten Nachrichten am 26. März berichteten. Seitdem können einzelne erfahren, ob sie berechtigt oder als »Beifang« in die Datenbank aufgenommen worden sind.

Auf Bundesebene droht die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen derweil flächendeckend zur Anwendung zu kommen. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich nun darauf geeinigt, den Polizeien, aber beispielsweise auch dem Zoll, den Einsatz entsprechender Systeme zu erlauben. Das gehe aus einem Heise online vorliegenden Änderungsantrag zum Entwurf der Bundesregierung zur Novelle der Strafprozessordnung hervor, wie das Portal am Freitag abend berichtete.




Quelle: Inforiot.de