“Völkisch-nationalistisch und minderheitenfeindlich”
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Verfassungsschutz stuft “Compact”-Magazin als gesichert extremistisch ein
Die Verfassungsschutzbehörden im Bund und in Brandenburg haben das Magazin “Compact” mit Sitz in Werder (Havel) als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Damit kann das Magazin umfangreicher ĂŒberwacht werden.
Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz und der Landesverfassungsschutz in Brandenburg haben das “Compact”-Magazin des rechtsextremen Aktivisten JĂŒrgen ElsĂ€sser als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft.
Das Innenministerium in Brandenburg bewertet “Compact” einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios [tagesschau.de] zufolge als erwiesen rechtsextremistisch. Innenminister Michael StĂŒbgen (CDU) sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, das “Compact”-Magazin sei “Hass und Hetze in Hochglanz”. Diese “Plattform der Demokratiefeinde” habe die “Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft” zum Ziel.
Das Magazin mit Sitz im brandenburgischen Werder (Havel) verbreite Verschwörungsfantasien und tendenziöse Schlagzeilen, wie der Brandenburger Verfassungsschutz am Samstag erklĂ€rte. Als Beispiele nannte das Amt Magazintitel wie “Hassmedien â der Mob des Regimes” oder “Great Reset â Die teuflischen PlĂ€ne der globalen Eliten”.
Gesichert extremistische Bestrebung
Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz teilte mit, “die Compact-Magazin GmbH trĂ€gt Positionen und Aussagen in die Ăffentlichkeit, die eindeutig als völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich zu bewerten sind.” Die Medien des Unternehmens enthielten “wiederholt antisemitische Verschwörungsmythen und islamfeindliche Motive”.
Nach der Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung stehen den Behörden nun alle nachrichtendienstlichen Mittel zur Ăberwachung des Magazins zur VerfĂŒgung.
Die Compact-Magazin GmbH gibt das gleichnamige Magazin inklusive Sonderausgaben heraus und betreibt den Sender Compact TV. Der Verfassungsschutz hatte “Compact” zunĂ€chst als Verdachtsfall eingestuft. Die Beobachtung habe ergeben, dass das Verdachtsstadium ĂŒberschritten sei, teilte das Bundesamt dem ARD-Hauptstadtstudio mit.
RegelmĂ€Ăige Beschimpfungen
Demnach sind die ĂuĂerungen von “Compact” auch “durch eine VerĂ€chtlichmachung und Verunglimpfung der politischen Parteien, Politiker und ReprĂ€sentanten der Bundesrepublik gekennzeichnet”. Die Compact-Magazin GmbH agiere mit “regelmĂ€Ăigen Beschimpfungen und maĂlosen Verunglimpfungen gegen Regierung und Parteien, welche geeignet sind, das Vertrauen in die gesamte verfassungsmĂ€Ăige Ordnung zu erschĂŒttern.”
Die von “Compact” ausgehende “Agitation gegen die Regierung” bringe eine “grundsĂ€tzliche Ablehnung demokratischer beziehungsweise demokratisch legitimierter Entscheidungsprozesse zum Ausdruck”, hieĂ es weiter. Derzeit macht “Compact” vor allem Stimmung gegen Corona-Impfungen.
Sendung: Inforadio, 11.12.2021, 10:00 Uhr
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Quelle: Inforiot.de